AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rahmenvertrag über IT-Dienstleistungen

§ 1 Gegenstand des Vertrages

Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer im Rahmen einzelner Beauftragungen (Einzelaufträge) mit Leistungen in den Bereichen Beratung, Schulung, Konzeption sowie Entwicklung und Implementierung von IT-Systemen.

Die Leistungen werden nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik und unter Berücksichtigung bewährter fachlicher und technischer Standards erbracht.

Einzelaufträge werden grundsätzlich als Dienstverträge durchgeführt. Sofern ein konkreter Erfolg geschuldet ist oder ein Festpreis vereinbart wird, wird der jeweilige Einzelauftrag ausdrücklich als Werkvertrag gekennzeichnet.


§ 2 Vergütung

Die Vergütung richtet sich nach den in den jeweiligen Einzelaufträgen vereinbarten Konditionen.

Leistungen werden – sofern nicht anders vereinbart – nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt auf Basis transparenter Tätigkeitsnachweise, die dem Auftraggeber regelmäßig zur Prüfung übermittelt werden.

Abrechnungen erfolgen monatlich. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig.

Reise- und Nebenkosten werden, sofern erforderlich, nach vorheriger Abstimmung und in wirtschaftlich angemessenem Umfang berechnet. Hierzu zählen insbesondere Transport-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten gemäß den jeweils geltenden steuerlichen Richtlinien.

Reisezeiten werden – soweit vereinbart – anteilig vergütet.

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.


§ 3 Projektorganisation

Für jeden Einzelauftrag benennt der Auftragnehmer einen Projektverantwortlichen. Dieser ist für Planung, Steuerung und Kommunikation im Projekt verantwortlich.

Zu Beginn eines Projekts wird ein abgestimmter Projektplan erstellt, der insbesondere folgende Aspekte umfasst:

  • Leistungsumfang und Ziele
  • Zeitplanung und Meilensteine
  • Ressourceneinsatz

Der Auftraggeber benennt einen zentralen Ansprechpartner (Projektkoordinator), der Entscheidungen koordiniert und als Schnittstelle fungiert.

Eine enge Abstimmung zwischen den Projektverantwortlichen beider Parteien stellt einen effizienten Projektverlauf sicher.


§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber unterstützt den Auftragnehmer bei der Durchführung der Leistungen im erforderlichen Umfang.

Dies umfasst insbesondere:

  • Bereitstellung relevanter Informationen und Unterlagen
  • Benennung fachkundiger Ansprechpartner
  • Gewährung notwendiger Zugriffe auf Systeme und Infrastruktur
  • Durchführung angemessener Datensicherungen

Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung führen zu einer entsprechenden Anpassung von Projektfristen.


§ 5 Durchführung der Leistungen

Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen eigenverantwortlich und ist berechtigt, qualifizierte Unterauftragnehmer einzusetzen.

Vereinbarte Termine und Meilensteine werden eingehalten, soweit dies unter Berücksichtigung der Projektumstände möglich ist. Über erkennbare Verzögerungen wird der Auftraggeber frühzeitig informiert.

Die Leistungen werden in angemessenem Umfang dokumentiert.


§ 6 Leistungsumfang und Änderungen

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelauftrag.

Änderungen oder Erweiterungen werden im Rahmen eines abgestimmten Änderungsverfahrens (Change Request) behandelt. Dabei werden Auswirkungen auf Zeit, Aufwand und Kosten transparent dargestellt und gemeinsam abgestimmt.


§ 7 Kündigung

Einzelaufträge können von beiden Parteien unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden, sofern es sich um Dienstverträge handelt.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.


§ 8 Nutzungsrechte

Der Auftraggeber erhält an den im Rahmen eines Einzelauftrags erstellten Arbeitsergebnissen ein umfassendes, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht.

Sofern nicht anders vereinbart, verbleiben allgemeine Methoden, Frameworks, Standardkomponenten und Know-how beim Auftragnehmer und können weiterhin verwendet werden.

Die Übergabe von Quellcode erfolgt, sofern vereinbart, nach vollständiger Vergütung der entsprechenden Leistungen.


§ 9 Schutzrechte Dritter

Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen frei von Rechten Dritter sind. Sollte es dennoch zu entsprechenden Ansprüchen kommen, unterstützt der Auftragnehmer den Auftraggeber bei deren Klärung.


§ 10 Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Die Haftung für Personenschäden bleibt unberührt.


§ 11 Vertraulichkeit und Datenschutz

Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei auch über die Vertragslaufzeit hinaus vertraulich zu behandeln.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO. Sofern erforderlich, wird eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen.


§ 12 Zusammenarbeit und Loyalität

Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität.

Eine aktive Abwerbung von Mitarbeitern der jeweils anderen Partei während der Vertragslaufzeit sowie innerhalb eines angemessenen Zeitraums danach unterbleibt, sofern keine einvernehmliche Regelung getroffen wird.


§ 13 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.


Optionale Ergänzung für Werkverträge

Bei ausdrücklich als Werkvertrag vereinbarten Leistungen erfolgt eine Abnahme nach Fertigstellung. Etwaige Mängel werden innerhalb angemessener Fristen behoben.