Compliance

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Unsere internen Richtlinien für verantwortungsvolle Unternehmensführung

 

Wir sind stets bestrebt, unseren eigenen Ansprüchen und denen unserer Geschäftspartner gerecht zu werden. Daher passen wir unsere Prozesse und unser Verhalten stets an Gesetze und interne Richtlinien an.

Wir möchten alle Mitarbeiter, Geschäftspartner und sonstige Dritte dazu ermuntern, festgestellte oder auch nur gutgläubig vermutete Verstöße gegen gesetzliche oder interne Vorgaben sowie Risiken oder Verstöße in den Bereichen Menschenrechte und Umweltschutz an uns zu melden – entweder unter Angabe des eigenen Namens oder auf anonymem Wege. Denn nur so können wir besser werden.

Meldungen können von Internen und Externen sowohl unter Offenlegung der Person des Meldenden als auch anonym über unser "Whistleblower - Tool" oder an das Gruppenpostfach des Compliance-Office erfolgen. Die Kommunikation ist auch mit anonym Meldenden möglich.

ITOM Consulting

Geisenhausenerstarsse 16a

D-81379 München

E-Mail This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.

Der Eingang von Meldungen, die per E-Mail, postalisch oder über das Meldetool eingehen, wird innerhalb von sieben Tagen bestätigt. Eine Information an den Hinweisgeber über Folgemaßnahmen erfolgt spätestens innerhalb von drei Monaten. Auf Ersuchen des Hinweisgebers ist auch eine persönliche Zusammenkunft möglich.

Im Falle einer anonymen Meldung werden wir keine Schritte unternehmen, die zur Aufdeckung der Anonymität des Meldenden führen. Das Meldetool ist technisch so eingerichtet, dass eine Nachverfolgbarkeit des Absenders einer anonymen Meldung (einschließlich IP Adresse) nicht möglich ist.

Alle Meldungen werden unternehmensweit von der zentralen Compliance-Abteilung entgegengenommen und bearbeitet. Die originäre Verantwortung für die Reaktion auf den gemeldeten Verstoß (z.B. Folgemaßnahmen) verleibt bei unserer Gesellschaft. Im Zuge der nötigen Abstimmung zwischen uns und der betroffenen Gesellschaft kann die Weitergabe von Informationen an die jeweils Zuständigen dieser Gesellschaften erforderlich sein.

Eingehende Meldungen sowie daraus abgeleitete interne Ermittlungen, ggf. die Einschaltung von Behörden und abgeleitete Maßnahmen werden durch das Compliance Office umfassend, aber vertraulich dokumentiert. Behörden wie Polizei, Staatsanwaltschaft und/oder Aufsichtsbehörden werden nach Sachverhaltsermittlung und bei Bedarf eingeschaltet.

Wir gewährleisten, dass keine Person aufgrund einer gutgläubigen Meldung gekündigt, auf eine geringwertige Position versetzt, suspendiert, bedroht, schikaniert oder in irgendeiner Weise diskriminiert wird.

Es werden in keinem Falle Sanktionen gleich welcher Art gegen den gutgläubig Meldenden erfolgen. Dies gilt vorbehaltlich entgegenstehender gesetzlicher Vorgaben (z.B. § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GWB, kartellrechtliche Selbstreinigung).

Hinweisgebenden Personen stehen für Meldungen neben den internen Stellen auch externe Stellen zur Verfügung. So sind Meldungen u.a. auch an die zentrale externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz (BfJ), an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und an das Bundeskartellamt möglich sowie an Meldestellen bei europäischen Institutionen (z.B. bei OLAF, ESMA).